Landgericht Verden
Beschl. v. 24.07.2015, Az.: 2 O 32/14
Bibliographie
- Gericht
- LG Verden
- Datum
- 24.07.2015
- Aktenzeichen
- 2 O 32/14
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2015, 44871
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Tenor:
Der Antrag der Beklagten vom 23.06.2015 auf Rückfestsetzung wird zurückgewiesen.
Gründe
Mit Beschluss vom 23.04.2015 wurden die Kosten des Verfahrens festgesetzt. Eine nachträgliche Änderung der Kostenquote oder des Streitwertes erfolgte nicht.
Der Antrag auf Rückfestsetzung wurde damit begründet, dass von dem Beklagten eine Doppelzahlung erfolgte.
Die Kostenrückfestsetzung dient der einfachen Rückabwicklung sachlich zu Unrecht festgesetzter Kosten. Dies ist im vorliegenden Fall nicht geschehen.