Abschnitt 2.16 DfGeflPVO - Zu § 16
Bibliographie
- Titel
- Durchführung der Geflügelpest-Verordnung
- Redaktionelle Abkürzung
- DfGeflPVO,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78510000035001
Die Anordnung zusätzlicher Impfungen gegen Newcastle-Krankheit wird insbesondere dann erforderlich werden, wenn die Seuche trotz der nach § 7 der Verordnung durchgeführten Impfung vermehrt auftritt oder infolge größeren Seuchendruckes eine höher belastbare und einheitliche Immunität der Hühnergeflügelpopulation nötig ist.