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  • ab 23.02.1973 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2.16 DfGeflPVO - Zu § 16

Bibliographie

Titel
Durchführung der Geflügelpest-Verordnung
Redaktionelle Abkürzung
DfGeflPVO,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78510000035001

Die Anordnung zusätzlicher Impfungen gegen Newcastle-Krankheit wird insbesondere dann erforderlich werden, wenn die Seuche trotz der nach § 7 der Verordnung durchgeführten Impfung vermehrt auftritt oder infolge größeren Seuchendruckes eine höher belastbare und einheitliche Immunität der Hühnergeflügelpopulation nötig ist.