Art. 1 NIHBLSozGS
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über ein gemeinsames Landessozialgericht
- Redaktionelle Abkürzung
- NIHBLSozGS,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 30400
(1) Niedersachsen und Bremen errichten zum 1. April 2002 ein gemeinsames Landessozialgericht. Das Gericht führt die Bezeichnung "Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen".
(2) Es führt ein Dienstsiegel mit den Wappen beider Länder.