Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 27.03.2002 (aktuelle Fassung)

Art. 10 NIHBLSozGS

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über ein gemeinsames Landessozialgericht
Redaktionelle Abkürzung
NIHBLSozGS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
30400

Dieser Vertrag kann von jedem Land mit einer Frist von fünf Jahren zum 31. Dezember jedes Jahres gekündigt werden.