Art. 2 NIHBLSozGS
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über ein gemeinsames Landessozialgericht
- Redaktionelle Abkürzung
- NIHBLSozGS,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 30400
(1) Das Landessozialgericht hat seinen Sitz in Celle.
(2) In Bremen besteht eine Zweigstelle mit zwei Spruchkörpern. Bis zu zwei weitere Spruchkörper können durch gemeinsame Anordnung der Landesjustizverwaltungen der vertragschließenden Länder eingerichtet werden.