Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 23.01.1998, Az.: 5 M 5562/97

Beamtenrecht; Entlassung eines Beamten; Beamter auf Widerruf; Eignungsmängel

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
23.01.1998
Aktenzeichen
5 M 5562/97
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1998, 14240
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1998:0123.5M5562.97.0A

Fundstellen

  • DÖD 1998, 213-215
  • RiA 1998, 155
  • ÖD 1998, 196

Amtlicher Leitsatz

Die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf vor Teilnahme an der angestrebten Laufbahnprüfung ist gerecht, wenn begründete Zweifel an der persönlichen Eignung für die angestrebte Laufbahn bestehen oder der Beamte unzulängliche Leistungen erbringt (hier: Eignungsmängel eines Polizeimeisteranwärters im Praktikum Einzeldienst).