Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 23.01.1998, Az.: 5 M 5562/97
Beamtenrecht; Entlassung eines Beamten; Beamter auf Widerruf; Eignungsmängel
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 23.01.1998
- Aktenzeichen
- 5 M 5562/97
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1998, 14240
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1998:0123.5M5562.97.0A
Rechtsgrundlagen
- § 40 Abs. 1 BG ND
- § 40 Abs. 2 BG ND
Fundstellen
- DÖD 1998, 213-215
- RiA 1998, 155
- ÖD 1998, 196
Amtlicher Leitsatz
Die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf vor Teilnahme an der angestrebten Laufbahnprüfung ist gerecht, wenn begründete Zweifel an der persönlichen Eignung für die angestrebte Laufbahn bestehen oder der Beamte unzulängliche Leistungen erbringt (hier: Eignungsmängel eines Polizeimeisteranwärters im Praktikum Einzeldienst).