Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 29.01.1998, Az.: 11 L 2222/97
Verletzung des rechtlichen Gehörs; Verfahrensfehlerhafte Behandlung von Beweisanträgen; Verfahrensfehler
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 29.01.1998
- Aktenzeichen
- 11 L 2222/97
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1998, 14279
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1998:0129.11L2222.97.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Lüneburg 26.02.1997 - 5 A 707/91
Rechtsgrundlagen
- § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG
- § 86 Abs. 2 VwGO
- § 138 Nr. 3 VwGO
- § 144 Abs. 4 VwGO
- § 173 VwGO
- § 295 Abs. 1 ZPO
- § 531 ZPO
Amtlicher Leitsatz
1. Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gebietet grundsätzlich nur die Berücksichtigung ordnungsgemäßer, substantiierter und entscheidungserheblicher Beweisanträge.
2. Die Verletzung einer das Verfahren betreffenden Vorschrift - wozu auch ein Verstoß gegen § 86 Abs 2 VwGO gehört - kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn die Partei den Mangel der ersten Instanz nicht gerügt hat, obwohl sie erschienen war und ihr der Mangel bekannt war oder bekannt sein mußte.