Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 29.01.1998, Az.: 11 L 2222/97

Verletzung des rechtlichen Gehörs; Verfahrensfehlerhafte Behandlung von Beweisanträgen; Verfahrensfehler

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
29.01.1998
Aktenzeichen
11 L 2222/97
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1998, 14279
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1998:0129.11L2222.97.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Lüneburg 26.02.1997 - 5 A 707/91

Amtlicher Leitsatz

1. Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gebietet grundsätzlich nur die Berücksichtigung ordnungsgemäßer, substantiierter und entscheidungserheblicher Beweisanträge.

2. Die Verletzung einer das Verfahren betreffenden Vorschrift - wozu auch ein Verstoß gegen § 86 Abs 2 VwGO gehört - kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn die Partei den Mangel der ersten Instanz nicht gerügt hat, obwohl sie erschienen war und ihr der Mangel bekannt war oder bekannt sein mußte.