Verordnung über die Hochschulzulassung und das Anmeldeverfahren an den Hochschulen in staatlicher Verantwortung in Niedersachsen
(Niedersächsische Hochschulzulassungsverordnung - NHZVO)
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Hochschulzulassung und das Anmeldeverfahren an den Hochschulen in staatlicher Verantwortung in Niedersachsen (Niedersächsische Hochschulzulassungsverordnung - NHZVO)
- Amtliche Abkürzung
- NHZVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22220
Vom 12. Dezember 2019 (Nds. GVBl. S. 375)
Aufgrund der Artikel 12 und 18 Abs. 2 und 3 des Staatsvertrages über die Hochschulzulassung vom 21. März/4. April 2019 in Verbindung mit § 9 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 des Niedersächsischen Hochschulzulassungsgesetzes vom 29. Januar 1998 (Nds. GVBl. S. 51), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. November 2019 (Nds. GVBl. S. 333), wird verordnet:
Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
Erster Teil | |
Allgemeine Vorschriften | |
Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Aufgaben und zuständige Stellen | 3 |
Zweiter Teil | |
Studienplatzvergabe in zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen | |
Erster Abschnitt | |
Dialogorientiertes Serviceverfahren | |
Registrierung bei der Stiftung und Kommunikation | 4 |
Koordinierung im Dialogorientierten Serviceverfahren | 5 |
Zweiter Abschnitt | |
Studienplatzvergabe für das erste Fachsemester | |
Erster Unterabschnitt | |
Studienplatzvergabe im Zentralen Vergabeverfahren | |
Form und Frist des Zulassungsantrags | 6 |
Beteiligung am Zentralen Vergabeverfahren | 7 |
Quoten | 8 |
Ablauf des Zentralen Vergabeverfahrens | 9 |
Auswahl nach Härtegesichtspunkten | 10 |
Besonderer öffentlicher Bedarf | 11 |
Auswahl für ein Zweitstudium | 12 |
Ergänzende Bestimmungen zur Auswahl in der Quote nach Artikel 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Staatsvertrages (Abiturbestenquote) | 13 |
Ergänzende Bestimmungen zur Auswahl in der Quote nach Artikel 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Staatsvertrages (zusätzliche Eignungsquote) | 14 |
Ergänzende Bestimmungen zur Auswahl in der Quote nach Artikel 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Staatsvertrages (Auswahlverfahren der Hochschulen) | 15 |
Ergänzende Bestimmungen zur Berücksichtigung eines Dienstes und eines Loses bei Ranggleichheit | 16 |
Auswahl nach einem Dienst aufgrund früheren Zulassungsanspruchs (Vorwegzulassung) | 17 |
Teilstudienplätze | 18 |
Zweiter Unterabschnitt | |
Studienplatzvergabe im Örtlichen Vergabeverfahren | |
Inanspruchnahme von Serviceleistungen | 19 |
Frist und Form der Anträge | 20 |
Beteiligung am Örtlichen Vergabeverfahren | 21 |
Quoten | 22 |
Ablauf des Örtlichen Vergabeverfahrens | 23 |
Auswahl nach Härtegesichtspunkten | 24 |
Auswahl für ein Zweitstudium | 25 |
Auswahl in der Berufsqualifiziertenquote | 26 |
Ergänzende Bestimmungen zur Berücksichtigung und Berechnung des Ergebnisses der Hochschulzugangsberechtigung | 27 |
Ergänzende Bestimmungen zur Berücksichtigung und Berechnung der Wartezeit in der Quote nach § 22 Abs. 3 | 28 |
Ergänzende Bestimmungen zum Auswahlverfahren der Hochschulen | 29 |
Ergänzende Bestimmungen bei Ranggleichheit | 30 |
Auswahl nach einem Dienst aufgrund früheren Zulassungsanspruchs (Vorwegzulassung) | 31 |
Studienplatzvergabe in künstlerischen und künstlerisch-wissenschaftlichen Studiengängen | 32 |
Dritter Unterabschnitt | |
Zulassung von ausländischen Staatsangehörigen und Staatenlosen, die Deutschen nicht gleichgestellt sind | |
Ergänzende Bestimmungen zur Zulassung von ausländischen Staatsangehörigen und Staatenlosen | 33 |
Dritter Abschnitt | |
Studienplatzvergabe für höhere Fachsemester | |
Ergänzende Bestimmungen zur Vergabe von Studienplätzen für höhere Fachsemester | 34 |
Dritter Teil | |
Studienplatzvergabe in Studiengängen, die einen Hochschulabschluss voraussetzen | |
Studienplatzvergabe in weiterführenden Studiengängen und Masterstudiengängen | 35 |
Vierter Teil | |
Anmeldeverfahren in zulassungsfreien Studiengängen im Dialogorientierten Serviceverfahren | |
Anmeldeverfahren | 36 |
Fünfter Teil | |
Sonstige Verfahrensbestimmungen | |
Abschluss des Vergabeverfahrens, Losverfahren | 37 |
Bescheide | 38 |
Sechster Teil | |
Übergangsvorschriften, Schlussbestimmungen | |
Übergangsvorschriften für das Zentrale Vergabeverfahren | 39 |
Inkrafttreten | 40 |
Anlagen | |
Ermittlung der Messzahl bei der Auswahl für ein Zweitstudium | Anlage 1 |
Ermittlung der Durchschnittsnote | Anlage 2 |
Ermittlung der Punktzahl der Hochschulzugangsberechtigung | Anlage 3 |
Ermittlung des Prozentrangs | Anlage 4 |
Berechnung der Punktwerte | Anlage 5 |
Anerkannte Berufsausbildungen und -tätigkeiten | Anlage 6 |
Anerkannte praktische Tätigkeiten und außerschulische Leistungen und Qualifikationen | Anlage 7 |