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§ 34 NHZVO - Studienplatzvergabe für höhere Fachsemester

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Hochschulzulassung und das Anmeldeverfahren an den Hochschulen in staatlicher Verantwortung in Niedersachsen (Niedersächsische Hochschulzulassungsverordnung - NHZVO)
Amtliche Abkürzung
NHZVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22220

1Für die Studienplatzvergabe für höhere Fachsemester in einem Studiengang, der in das Zentrale Vergabeverfahren einbezogen ist, gilt § 6 entsprechend. 2Für die Studienplatzvergabe für höhere Fachsemester in einem Studiengang, der nicht in das Zentrale Vergabeverfahren einbezogen ist, gilt § 20 Abs. 2 bis 4 entsprechend.