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Verordnung über die Hochschulzulassung und das Anmeldeverfahren an den Hochschulen in staatlicher Verantwortung in Niedersachsen
(Niedersächsische Hochschulzulassungsverordnung - NHZVO)

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Hochschulzulassung und das Anmeldeverfahren an den Hochschulen in staatlicher Verantwortung in Niedersachsen (Niedersächsische Hochschulzulassungsverordnung - NHZVO)
Amtliche Abkürzung
NHZVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22220

Vom 12. Dezember 2019 (Nds. GVBl. S. 375)

Zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. Januar 2022 (Nds. GVBl. S. 6)

Aufgrund der Artikel 12 und 18 Abs. 2 und 3 des Staatsvertrages über die Hochschulzulassung vom 21. März/4. April 2019 in Verbindung mit § 9 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 des Niedersächsischen Hochschulzulassungsgesetzes vom 29. Januar 1998 (Nds. GVBl. S. 51), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. November 2019 (Nds. GVBl. S. 333), wird verordnet:

Inhaltsübersicht (1)§§
Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Aufgaben und zuständige Stellen3
Zweiter Teil
Studienplatzvergabe in zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen
Erster Abschnitt
Dialogorientiertes Serviceverfahren
Registrierung bei der Stiftung und Kommunikation4
Koordinierung im Dialogorientierten Serviceverfahren5
Zweiter Abschnitt
Studienplatzvergabe für das erste Fachsemester
Erster Unterabschnitt
Studienplatzvergabe im Zentralen Vergabeverfahren
Form und Frist des Zulassungsantrags6
Beteiligung am Zentralen Vergabeverfahren7
Quoten8
Ablauf des Zentralen Vergabeverfahrens9
Auswahl nach Härtegesichtspunkten10
Besonderer öffentlicher Bedarf11
Auswahl für ein Zweitstudium12
Ergänzende Bestimmungen zur Auswahl in der Quote nach Artikel 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Staatsvertrages (Abiturbestenquote)13
Ergänzende Bestimmungen zur Auswahl in der Quote nach Artikel 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Staatsvertrages (zusätzliche Eignungsquote)14
Ergänzende Bestimmungen zur Auswahl in der Quote nach Artikel 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Staatsvertrages (Auswahlverfahren der Hochschulen)15
Ergänzende Bestimmungen zur Berücksichtigung eines Dienstes und eines Loses bei Ranggleichheit16
Auswahl nach einem Dienst aufgrund früheren Zulassungsanspruchs (Vorwegzulassung)17
Teilstudienplätze18
Zweiter Unterabschnitt
Studienplatzvergabe im Örtlichen Vergabeverfahren
Inanspruchnahme von Serviceleistungen19
Frist und Form der Anträge20
Beteiligung am Örtlichen Vergabeverfahren21
Quoten22
Ablauf des Örtlichen Vergabeverfahrens23
Auswahl nach Härtegesichtspunkten24
Auswahl für ein Zweitstudium25
Auswahl in der Berufsqualifiziertenquote26
Ergänzende Bestimmungen zur Berücksichtigung und Berechnung des Ergebnisses der Hochschulzugangsberechtigung27
Ergänzende Bestimmungen zur Berücksichtigung und Berechnung der Wartezeit in der Quote nach § 22 Abs. 328
Ergänzende Bestimmungen zum Auswahlverfahren der Hochschulen29
Ergänzende Bestimmungen bei Ranggleichheit im Rahmen der Quoten nach § 2230
Auswahl nach einem Dienst aufgrund früheren Zulassungsanspruchs (Vorwegzulassung)31
Studienplatzvergabe in künstlerischen und künstlerisch-wissenschaftlichen Studiengängen32
Dritter Unterabschnitt
Zulassung von ausländischen Staatsangehörigen und Staatenlosen, die Deutschen nicht gleichgestellt sind
Ergänzende Bestimmungen zur Zulassung von ausländischen Staatsangehörigen und Staatenlosen33
Dritter Abschnitt
Studienplatzvergabe für höhere Fachsemester
Studienplatzvergabe für höhere Fachsemester 34
Dritter Teil
Studienplatzvergabe in Studiengängen, die einen Hochschulabschluss voraussetzen
Studienplatzvergabe in weiterführenden Studiengängen und Masterstudiengängen35
Vierter Teil
Anmeldeverfahren in zulassungsfreien Studiengängen im Dialogorientierten Serviceverfahren
Anmeldeverfahren36
Fünfter Teil
Sonstige Verfahrensbestimmungen
Abschluss des Vergabeverfahrens, Losverfahren37
Bescheide38
Sechster Teil
Übergangsvorschriften, Schlussbestimmungen
Übergangsvorschriften für das Zentrale Vergabeverfahren39
Inkrafttreten40
Anlagen
Ermittlung der Messzahl bei der Auswahl für ein ZweitstudiumAnlage 1
Ermittlung der DurchschnittsnoteAnlage 2
Ermittlung der Punktzahl der HochschulzugangsberechtigungAnlage 3
Ermittlung des ProzentrangsAnlage 4
Berechnung der PunktwerteAnlage 5
Anerkannte Berufsausbildungen und -tätigkeitenAnlage 6
Anerkannte praktische Tätigkeiten und außerschulische Leistungen und QualifikationenAnlage 7

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.