Durchführung des Wohngeldgesetzes;
Geschäftsprüfungen bei den Wohngeldbehörden
Bibliographie
- Titel
- Durchführung des Wohngeldgesetzes; Geschäftsprüfungen bei den Wohngeldbehörden
- Redaktionelle Abkürzung
- WoGBGPRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 23400
RdErl. d. MS v. 29. 6. 2017 - 506.2-25314-13/7 -
Vom 29. Juni 2017 (Nds. MBl. S. 840)
- VORIS 23400 -
- Im Einvernehmen mit dem MI -
Bezug: RdErl. v. 21. 6. 1988 (Nds. MBl. S. 617), geändert durch RdErl. v. 3. 11. 2004 (Nds. MBl. S. 767)
- VORIS 23400 00 00 61 002 -
Im Rahmen der Fachaufsicht nach § 172 Abs. 2 NKomVG sind durch die Aufsichtsbehörden bei den Wohngeldbehörden in regelmäßigen Abständen Geschäftsprüfungen durchzuführen. Hierfür wird Folgendes bestimmt: