Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Anlage 3 MBl.-/VORIS-RdErl - Prüffragen zum Erlass von Verwaltungsvorschriften

Bibliographie

Titel
Veröffentlichungen im Niedersächsischen Ministerialblatt und Aufnahme im Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystem (MBl.- und VORIS-Erlass)
Redaktionelle Abkürzung
MBl.-/VORIS-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
11500

1. Erforderlichkeit

1.1 Handelt es sich überhaupt um eine Verwaltungsvorschrift (VV) i. S. der Nummer 1.1 des MBl.- und VORIS-Erlasses?

1.2 Ist die VV erforderlich

1.2.1
zum einheitlichen Vollzug von Bundesrecht oder EU-Recht? (z. B. Steuergesetze, Marktorganisationsregelungen, Bundesauftragsverwaltung)?

1.2.2
aus Rechtsgründen zur Ausführung/Auslegung von Rechtsvorschriften?

1.2.3
zur Organisation und einheitlichen Steuerung des Vollzugs?

1.2.4
aus sonstigen Gründen?

1.3 Welcher Nachteil entsteht, wenn die vorgesehene VV nicht erlassen wird ("Was passiert, wenn nichts passiert?") oder eine bestehende VV gestrichen wird?

1.4 Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass ohne die VV Vollzugsdefizite auftreten würden? Würde der Ermessenspielraum für die Vollzugsbehörden ungewollt erweitert werden?

1.5 Kann die Regelung der Verwaltungspraxis oder der Rechtsprechung überlassen bleiben? Liegt schon gefestigte Rechtsprechung vor, die keiner zusätzlichen Regelung durch eine VV bedarf?

1.6 Können die vorgesehenen Adressatinnen und Adressaten statt durch VV auf andere Weise angesprochen werden? (Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildung, Dienstbesprechungen, Zusammenarbeit mit Organisationen und/oder Verbänden)?

1.7 Wurde bei der Vorgängerregelung bereits eine Erfolgs- und Wirksamkeitskontrolle durchgeführt?

1.8 Liegen Gründe für eine unbegrenzte Geltungsdauer vor (Nummer 6.3 des MBl.- und VORIS-Erlasses)?

2. Regelungsinhalt

2.1 Kann der angestrebte Zweck mit der vorgesehenen Regelung überhaupt erreicht werden? Stehen Aufwand und Ertrag in einem angemessenen Verhältnis (bei Verwaltung und Betroffenen)?

2.2 Ist der Text auf den wesentlichen Regelungsinhalt konzentriert ("Keine Prosa")?

2.3 Beschränkt sich die Regelung auf den wesentlichen Inhalt ("Mut zur Lücke")?

2.4 Sind eventuell vorgesehene Standards (Personal-, Sach-, Organisations-, Verfahrensstandards) notwendig und verhältnismäßig?

2.5 Kann der Regelungsinhalt in eine bereits bestehende VV eingearbeitet werden ("Blick über den Zaun")?

2.6 Kann die VV mit anderen im Sachzusammenhang stehenden VV zusammengefasst werden?

2.7 Wurden Zustimmungs-, Genehmigungs- und sonstige Entscheidungsvorbehalte oder Berichtspflichten vermieden oder zumindest auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt?

2.8 Bei einer Förderrichtlinie: Sind Wiederholungen von Regelungen der VV zu § 44 LHO vermieden worden?

3. Gestaltung

3.1 Ist die Regelung für Adressatinnen und Adressaten sowie andere Betroffene verständlich?

3.2 Sind Begriffe der Fachsprache und Abkürzungen auf das Notwendige beschränkt und Abkürzungen erläutert oder zumindest dem Anwenderkreis hinreichend bekannt? Werden Begriffe einheitlich und in Übereinstimmung mit zugrundeliegenden Rechtsvorschriften verwandt?

3.3 Können durch Gliederung in allgemeine und besondere Vorschriften Mehrfachregelungen innerhalb der VV vermieden werden ("Vor die Klammer ziehen")?

3.4 Ist die VV so gegliedert, dass eine Zitierung einzelner Passagen (nach Abschnitt, Nummer, Absatz o. Ä.) und damit deren Änderung möglich ist?

3.5 Ist der Kreis der Adressatinnen und Adressaten eindeutig bestimmt?

3.6 Ist die amtliche Veröffentlichung von Vordrucken erforderlich (ja, wenn sie verbindlich vorgeschrieben sind) oder kann auf Formularserver, Internetseiten o. Ä. verwiesen werden (z. B. bei nur empfohlener Verwendung)?

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 7 Satz 1 des RdErl. vom 6. Dezember 2023 (Nds. MBl. S. 995)