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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 MBl.-/VORIS-RdErl - Begriffsbestimmungen

Bibliographie

Titel
Veröffentlichungen im Niedersächsischen Ministerialblatt und Aufnahme im Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystem (MBl.- und VORIS-Erlass)
Redaktionelle Abkürzung
MBl.-/VORIS-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
11500

1.1 Verwaltungsvorschriften

Verwaltungsvorschriften (VV) sind abstrakt-generelle Regelungen für eine Vielzahl von Sachverhalten innerhalb der Verwaltung, die mit landesweit bindender Wirkung von Landesbehörden an Behörden oder Bedienstete oder sonstige Träger öffentlicher Verwaltung ergehen und dazu dienen, das Handeln der Verwaltung (z. B. Gesetzesvollzug, Ermessensausübung, Zuständigkeiten oder Verwaltungsverfahren) näher zu bestimmen.

Keine VV sind Regelungen, die die interne Organisation oder den Dienstbetrieb einzelner Behörden oder Behördenzweige betreffen (z. B. Geschäftsverteilungs- und Organisationspläne, Geschäftsordnungen), Bek. von Tarifverträgen, Genehmigungen, Verwaltungsabkommen und sonstige Vereinbarungen.

1.2 Gliederungsplan

Der Gliederungsplan wird von der StK geführt und enthält einen abschließenden Katalog der Gliederungsnummern (VORIS-Nummern) für alle Sachbereiche der Landesverwaltung (Anlage 1). Über die Aufnahme weiterer VORIS-Nummern entscheidet die StK.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 7 Satz 1 des RdErl. vom 6. Dezember 2023 (Nds. MBl. S. 995)