Abschnitt 3 MBl.-/VORIS-RdErl - Berichtspflichten, Entscheidungsvorbehalte und Förderrichtlinien
Bibliographie
- Titel
- Veröffentlichungen im Niedersächsischen Ministerialblatt und Aufnahme im Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystem (MBl.- und VORIS-Erlass)
- Redaktionelle Abkürzung
- MBl.-/VORIS-RdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 11500
3.1 Die Ministerien prüfen die Notwendigkeit aller von ihnen vorgesehenen neuen oder veränderten regelmäßig wiederkehrenden Berichtspflichten sowie Genehmigungs-, Zustimmungs- und sonstigen Entscheidungsvorbehalte und beteiligen vor ihrer Einführung die StK. Einigen sich das Ministerium und die StK nicht über die Erforderlichkeit, so entscheidet die LReg.
3.2 Die Ministerien prüfen VV, die die Gewährung von Zuwendungen nach § 44 LHO regeln, vor ihrem Erlass oder ihrer Änderung anhand des vom MF herausgegebenen Gliederungsschemas und der von der StK herausgegebenen "Hinweise zu Inhalt und Gestaltung einer Förderrichtlinie nach § 44 LHO" (Anlage 2) und beteiligen vor ihrer Einführung die StK. Nummer 3.1 Satz 2 gilt entsprechend.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 7 Satz 1 des RdErl. vom 6. Dezember 2023 (Nds. MBl. S. 995)