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  • ab 01.01.1956 (aktuelle Fassung)

§ 28 AnschlBahnVO - Fahrgeschwindigkeit

Bibliographie

Titel
Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen
Redaktionelle Abkürzung
AnschlBahnVO,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
94000000100000

Die größte zulässige Fahrgeschwindigkeit beträgt 25 km/h, in Neigungen über 1 : 100 (10 v. T.) 15 km/h.