§ 28 AnschlBahnVO - Fahrgeschwindigkeit
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen
- Redaktionelle Abkürzung
- AnschlBahnVO,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 94000000100000
Die größte zulässige Fahrgeschwindigkeit beträgt 25 km/h, in Neigungen über 1 : 100 (10 v. T.) 15 km/h.