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  • ab 01.01.2018 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 DSchPlRdErl - Eigentum an der Denkmalschutzplakette

Bibliographie

Titel
Richtlinie zur Kennzeichnung von Baudenkmalen und Bodendenkmalen gemäß § 28 Abs. 2 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes mit einer Denkmalschutzplakette
Redaktionelle Abkürzung
DSchPlRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22510

Mit Anbringung an das Baudenkmal wird die Denkmalschutzplakette wesentlicher Bestandteil des Baudenkmals nach § 94 BGB.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des RdErl. i.d.F. vom 5. Juli 2022 (Nds. MBl. S. 1363)