Abschnitt 8 DSchPlRdErl - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie zur Kennzeichnung von Baudenkmalen und Bodendenkmalen gemäß § 28 Abs. 2 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes mit einer Denkmalschutzplakette
- Redaktionelle Abkürzung
- DSchPlRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22510
Dieser RdErl. tritt am 1. 1. 2018 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2024 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des RdErl. i.d.F. vom 5. Juli 2022 (Nds. MBl. S. 1363)
An
das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege
die unteren Denkmalschutzbehörden
Nachrichtlich:
An die
übrigen Gemeinden