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  • ab 01.01.2018 (aktuelle Fassung)

Anlage DSchPlRdErl - Gestaltung der Denkmalschutzplakette für Baudenkmale und Bodendenkmale

Bibliographie

Titel
Richtlinie zur Kennzeichnung von Baudenkmalen und Bodendenkmalen gemäß § 28 Abs. 2 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes mit einer Denkmalschutzplakette
Redaktionelle Abkürzung
DSchPlRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22510

Die Denkmalschutzplakette besteht aus emailliertem und bombiertem Stahlblech und hat eine quadratische Form mit einer Seitenlänge von 195 mm × 195 mm. Das Zentrum der Plakette enthält das niedersächsische Landeswappen nach § 1 Abs. 1 NWappG.

Über dem schwarz umrandeten Landeswappen ist waagerecht die Inschrift "DENKMAL" und unter dem Landeswappen die Inschrift "Niedersachsen" zu lesen.

Beschreibung:

Größe des Quadrates195 mm × 195 mm
Farbe des HintergrundesRAL 9003 (Signalweiß)
Farbe des WappensRAL 9005 (Tiefschwarz)
RAL 9003 (Signalweiß)
4c-Druck Hintergrund rot:
C000 M100 Y080 K000
Farbe der Striche
und der Schrift
RAL 9005 (Tiefschwarz)
Strichstärke2,0 und 1,8 mm
Schriftgröße "DENKMAL"Futura bold 54,0 pt
Schriftgröße "Niedersachsen"Futura bold 40,0 pt
Eckbohrungen
für Senkkopfschrauben
Ø 7 mm
nipp_395_01.gif

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des RdErl. i.d.F. vom 5. Juli 2022 (Nds. MBl. S. 1363)