Abschnitt 5 DSchPlRdErl - Eigentum an der Denkmalschutzplakette
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie zur Kennzeichnung von Baudenkmalen und Bodendenkmalen gemäß § 28 Abs. 2 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes mit einer Denkmalschutzplakette
- Redaktionelle Abkürzung
- DSchPlRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22510
Mit Anbringung an das Baudenkmal wird die Denkmalschutzplakette wesentlicher Bestandteil des Baudenkmals nach § 94 BGB.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des RdErl. i.d.F. vom 5. Juli 2022 (Nds. MBl. S. 1363)