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  • ab 01.01.2018 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 DSchPlRdErl - Gestaltung

Bibliographie

Titel
Richtlinie zur Kennzeichnung von Baudenkmalen und Bodendenkmalen gemäß § 28 Abs. 2 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes mit einer Denkmalschutzplakette
Redaktionelle Abkürzung
DSchPlRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22510

Im Gegensatz zu der vorherigen Regelung in dem bis zum 31.12.2017 geltenden RdErl. des MWK vom 24.5.2012 (Nds. MBl. S. 414) besteht nur noch eine einheitliche Denkmalschutzplakette ohne Differenzierung zwischen Baudenkmalen und Bodendenkmalen. Die Gestaltung der Denkmalschutzplakette ergibt sich aus der Anlage "Gestaltung der Denkmalschutzplakette für Baudenkmale und Bodendenkmale".

Die Denkmalschutzplakette und deren Motiv sind urheberrechtlich geschützt.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des RdErl. i.d.F. vom 5. Juli 2022 (Nds. MBl. S. 1363)