§ 11 NWoSchG - Evaluation
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Gesetz über den Schutz von Wohnraum und von Unterkünften für Beschäftigte (Niedersächsisches Wohnraumschutzgesetz - NWoSchG)
- Amtliche Abkürzung
- NWoSchG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 23500
Die Landesregierung legt drei Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes dem Landtag einen Bericht vor über
- 1.
die tatsächliche Wirksamkeit dieses Gesetzes anhand der Fälle, in denen Gemeinden auf seiner Grundlage tätig geworden sind, und
- 2.
den Aufwand, der den Gemeinden durch den Vollzug dieses Gesetzes entstanden ist.