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  • ab 24.03.2021 (aktuelle Fassung)

§ 11 NWoSchG - Evaluation

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz über den Schutz von Wohnraum und von Unterkünften für Beschäftigte (Niedersächsisches Wohnraumschutzgesetz - NWoSchG)
Amtliche Abkürzung
NWoSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23500

Die Landesregierung legt drei Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes dem Landtag einen Bericht vor über

  1. 1.

    die tatsächliche Wirksamkeit dieses Gesetzes anhand der Fälle, in denen Gemeinden auf seiner Grundlage tätig geworden sind, und

  2. 2.

    den Aufwand, der den Gemeinden durch den Vollzug dieses Gesetzes entstanden ist.