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  • ab 16.03.2020 (aktuelle Fassung)

§ 18a AVO-WaNi - Sonderregelung zum berufsbezogenen Teil der Fachhochschulreife wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung an Freien Waldorfschulen sowie über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (AVO-WaNi)
Amtliche Abkürzung
AVO-WaNi
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Unterschreitet das für den Erwerb der Fachhochschulreife erforderliche berufsbezogene Praktikum (§ 1 Abs. 3 Satz 2) aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie die Dauer von einem Jahr, so gilt das Praktikum als vollständig abgeleistet, wenn die Kenntnisse und Fertigkeiten trotz der Ausfallzeiten erworben worden sind.