Art. 10 TierAltVersA - In-Kraft-Treten, Übergangsvorschriften
Bibliographie
- Titel
- Abkommen zwischen den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Altersversorgung der hamburgischen, niedersächsischen und schleswig-holsteinischen Tierärztinnen und Tierärzte
- Redaktionelle Abkürzung
- TierAltVersA,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 83230010000000
(1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden bei der Niedersächsischen Staatskanzlei hinterlegt. Die Hinterlegungsstelle teilt den beteiligten Ländern die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde mit.
(2) Das Abkommen tritt am 1. Oktober 1997 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein über den Anschluss des Versorgungswerkes der Tierärztekammer Schleswig-Holstein an die Tierärzteversorgung Niedersachsen vom 19./20. Dezember 1985 außer Kraft. Sind bis zum 31. März 1998 nicht alle Ratifikationsurkunden hinterlegt, so wird das Abkommen gegenstandslos.
(3) Auf Leistungen, die auf Grund der Satzung des Versorgungswerkes der Tierärztekammer Schleswig-Holstein vor dem 1. Januar 1986 erworben wurden, bleibt ein Rechtsanspruch erhalten. Zum 1. Januar 1986 übernommene beitragszahlende Mitglieder müssen mindestens Beiträge in gleicher Höhe zahlen, wie es die bis dahin geltende Satzung des Versorgungswerkes der Tierärztekammer Schleswig-Holstein bestimmte.
(4) Die Übernahme der Mitglieder sowie der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger des Versorgungswerkes der Tierärztekammer Schleswig-Holstein in die Tierärzteversorgung Niedersachsen zum 1. Januar 1986 erfolgt nach versicherungstechnischen Grundsätzen.
Hannover, den 4. Juni 1997
Für das Land Niedersachsen
Für den Niedersächsischen Ministerpräsidenten Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Funke
Minister
Kiel, den 13. Juni 1997
Für das Land Schleswig-Holstein
Für die Ministerpräsidentin
Für das Ministerium für ländliche Räume, Landwirtschaft, Ernährung und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Hans Wiesen
Hamburg, den 6. Juni 1997
Für den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg
H. Fischer-Menzel