Art. 6 TierAltVersA - Alterssicherungsordnung
Bibliographie
- Titel
- Abkommen zwischen den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Altersversorgung der hamburgischen, niedersächsischen und schleswig-holsteinischen Tierärztinnen und Tierärzte
- Redaktionelle Abkürzung
- TierAltVersA,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 83230010000000
Für die Mitglieder der Tierärztekammern Schleswig-Holstein und Hamburg, die Mitglieder der Tierärzteversorgung Niedersachsen werden, gilt die Alterssicherungsordnung der Tierärztekammer Niedersachsen in der Fassung, die sie im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Abkommens hat.