Art. 8 TierAltVersA - Mitwirkung anderer Institutionen
Bibliographie
- Titel
- Abkommen zwischen den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Altersversorgung der hamburgischen, niedersächsischen und schleswig-holsteinischen Tierärztinnen und Tierärzte
- Redaktionelle Abkürzung
- TierAltVersA,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 83230010000000
Die Tierärztekammern Schleswig-Holstein und Hamburg geben der Tierärzteversorgung Niedersachsen die Neueintragungen, Löschungen und sonstigen Veränderungen in den von ihnen geführten Mitgliederkarteien bekannt. Es werden folgende Angaben für die Mitgliederkarteien mitgeteilt: Name, Vorname, gegebenenfalls Geburtsname, Geburtsdatum, Anschrift, Beruf, Arbeitsstätte, Beginn und Ende der Berufstätigkeit.