Art. 1 TierAltVersA - Mitgliedschaft
Bibliographie
- Titel
- Abkommen zwischen den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Altersversorgung der hamburgischen, niedersächsischen und schleswig-holsteinischen Tierärztinnen und Tierärzte
- Redaktionelle Abkürzung
- TierAltVersA,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 83230010000000
Alle Mitglieder der Tierärztekammern Schleswig-Holstein und Hamburg sind Mitglieder der Tierärzteversorgung Niedersachsen, soweit Artikel 3 dieses Abkommens und die Alterssicherungsordnung der Tierärztekammer Niedersachsen keine Ausnahmen bestimmen.