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  • ab 01.10.1997 (aktuelle Fassung)

Abkommen zwischen den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Altersversorgung der hamburgischen, niedersächsischen und schleswig-holsteinischen Tierärztinnen und Tierärzte

Bibliographie

Titel
Abkommen zwischen den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Altersversorgung der hamburgischen, niedersächsischen und schleswig-holsteinischen Tierärztinnen und Tierärzte
Redaktionelle Abkürzung
TierAltVersA,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
83230010000000

Vom 4./6./13. Juni 1997 (Nds. GVBl. S. 476 - VORIS 83230 01 00 00 000 -)

Red. Anm.: Verkündet durch Gesetz vom 20. November 1997 (Nds. GVBl. S. 476)

Das Land Niedersachsen,

vertreten durch den Niedersächsischen Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten,

das Land Schleswig-Holstein,

vertreten durch die Ministerpräsidentin des Landes Schleswig-Holstein, diese vertreten durch das Ministerium für ländliche Räume, Landwirtschaft, Ernährung und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein,

und

die Freie und Hansestadt Hamburg,

vertreten durch den Senat,

schließen vorbehaltlich der Zustimmung ihrer verfassungsgemäß berufenen Organe nachstehendes Abkommen: