Art. 1 TierAltVersG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zu dem Abkommen zwischen den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Altersversorgung der hamburgischen, niedersächsischen und schleswig-holsteinischen Tierärztinnen und Tierärzte
- Redaktionelle Abkürzung
- TierAltVersG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 83230010000000
(1) Dem am 4., 6. und 13. Juni 1997 unterzeichneten Abkommen zwischen den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Altersversorgung der hamburgischen, niedersächsischen und schleswig-holsteinischen Tierärztinnen und Tierärzte wird zugestimmt.
(2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Wird das Abkommen nach seinem Artikel 10 Abs. 2 Satz 3 gegenstandslos, so wird dies bis zum 31. Mai 1998 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntgemacht.