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§ 14 NORD/LB-StV - LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin-Hannover

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Norddeutsche Landesbank - Girozentrale -
Redaktionelle Abkürzung
NORD/LB-StV,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
76100

An den Vermögenswerten, die der Bank aus ihrer Trägerschaft bei der LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin-Hannover zustehen, sowie an der bei der Verselbständigung der damaligen LBS Norddeutsche Landesbausparkasse gebildeten Sonderrücklage sind nur das Land Niedersachsen und der NSGV beteiligt.