§ 14 NORD/LB-StV - LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin-Hannover
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Norddeutsche Landesbank - Girozentrale -
- Redaktionelle Abkürzung
- NORD/LB-StV,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 76100
An den Vermögenswerten, die der Bank aus ihrer Trägerschaft bei der LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin-Hannover zustehen, sowie an der bei der Verselbständigung der damaligen LBS Norddeutsche Landesbausparkasse gebildeten Sonderrücklage sind nur das Land Niedersachsen und der NSGV beteiligt.