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§ 23 DVO-BauGB - Handlungsempfehlungen zur Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (DVO-BauGB)
Amtliche Abkürzung
DVO-BauGB
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21074000300000

Das Fachministerium kann den Gutachterausschüssen und dem Oberen Gutachterausschuss sowie deren Geschäftsstellen Handlungsempfehlungen zur Führung und Auswertung der Kaufpreissammlungen geben, um auf eine landesweit einheitliche Arbeitsweise hinzuwirken.