§ 23 DVO-BauGB - Handlungsempfehlungen zur Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsische Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (DVO-BauGB)
- Amtliche Abkürzung
- DVO-BauGB
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21074000300000
Das Fachministerium kann den Gutachterausschüssen und dem Oberen Gutachterausschuss sowie deren Geschäftsstellen Handlungsempfehlungen zur Führung und Auswertung der Kaufpreissammlungen geben, um auf eine landesweit einheitliche Arbeitsweise hinzuwirken.