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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 16 AJSDJBHAV

Bibliographie

Titel
Bewährungshilfe - fachlicher Schwerpunkt Jugendbewährungshilfe
Redaktionelle Abkürzung
AJSDJBHAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
3335

In Abstimmung mit der Bezirksleitung stellen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner die Verbindung her zwischen den im fachlichen Schwerpunktbereich Jugendbewährungshilfe tätigen Justizsozialarbeiterinnen und Justizsozialarbeitern und den Kooperationspartnern wie insbesondere Gerichten, Staatsanwaltschaften, Polizei, öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, Straf- und Maßregelvollzug, Schulen, Bildungsträgern, Arbeitsverwaltung, Suchtberatungsstellen, Ausländerbehörden und Einrichtungen der psychosozialen Versorgung. Sie prüfen regelmäßig, ob neue Kooperationspartner eingebunden werden müssen. In diese Aufgabe können auch die im Schwerpunkt Jugendbewährungshilfe tätigen Justizsozialarbeiterinnen und Justizsozialarbeiter einbezogen werden. Diese suchen daneben im Einzelfall aktiv den Kontakt zu Kooperationspartnern.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 20 der AV vom 10. Juli 2023 (Nds. Rpfl. S. 479)