AJSDJBHAV,NI - AJSD-Jugendbewährungshilfe-Allgemeine Verfügung

Bewährungshilfe - fachlicher Schwerpunkt Jugendbewährungshilfe

Bibliographie

Titel
Bewährungshilfe - fachlicher Schwerpunkt Jugendbewährungshilfe
Redaktionelle Abkürzung
AJSDJBHAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
3335

AV d. MJ v. 10. 7. 2023 (4260 - 403. 89)

Vom 10. Juli 2023 (Nds. Rpfl. S. 479)

VORIS 3335

  1. a)

    AV d. MJ v. 5. 6. 2020 (4263 - 403. 141) - Nds. Rpfl. S. 222 -

  2. b)

    AV d. MJ v. 21. 7. 2021 (4260 - 403. 116) - Nds. Rpfl. S. 300 -

Für den fachlichen Schwerpunkt Jugendbewährungshilfe im Ambulanten Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) gemäß § 24 der Bezugs-AV zu a) gelten die nachfolgenden Regelungen:

Abschnitt 1 AJSDJBHAV

Bibliographie

Titel
Bewährungshilfe - fachlicher Schwerpunkt Jugendbewährungshilfe
Redaktionelle Abkürzung
AJSDJBHAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
3335

Der fachliche Schwerpunkt Jugendbewährungshilfe besteht in der Betreuung und Aufsicht von Jugendlichen, Heranwachsenden und jungen Erwachsenen, die der Bewährungshilfe nach dem Jugendgerichtsgesetz unterstellt und nicht älter als 25 Jahre alt sind.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 20 der AV vom 10. Juli 2023 (Nds. Rpfl. S. 479)

Abschnitt 2 AJSDJBHAV

Bibliographie

Titel
Bewährungshilfe - fachlicher Schwerpunkt Jugendbewährungshilfe
Redaktionelle Abkürzung
AJSDJBHAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
3335

Die im Schwerpunkt Jugendbewährungshilfe tätigen Justizsozialarbeiterinnen und Justizsozialarbeiter tragen dem gesetzlichen Ziel des Jugendstrafrechts in § 2 Abs. 1 Satz 1 JGG Rechnung. Hierbei sind die regelmäßig noch nicht gefestigte Persönlichkeit und die deswegen bessere Erziehbarkeit der jungen Klientinnen und Klienten besonders zu berücksichtigen. Zur Zielerreichung ist die soziale Arbeit mit den Klientinnen und Klienten vorrangig am Erziehungsgedanken auszurichten.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 20 der AV vom 10. Juli 2023 (Nds. Rpfl. S. 479)

Abschnitt 3 AJSDJBHAV

Bibliographie

Titel
Bewährungshilfe - fachlicher Schwerpunkt Jugendbewährungshilfe
Redaktionelle Abkürzung
AJSDJBHAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
3335

Sofern die Klientinnen und Klienten noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, arbeiten die Justizsozialarbeiterinnen und Justizsozialarbeiter mit den Personensorgeberechtigten zusammen. Das elterliche Erziehungsrecht aus Artikel 6 Abs. 2 Satz 1 GG ist zu wahren.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 20 der AV vom 10. Juli 2023 (Nds. Rpfl. S. 479)

Abschnitt 4 AJSDJBHAV

Bibliographie

Titel
Bewährungshilfe - fachlicher Schwerpunkt Jugendbewährungshilfe
Redaktionelle Abkürzung
AJSDJBHAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
3335

Soweit die Klientinnen und Klienten schulpflichtig sind, arbeiten die Justizsozialarbeiterinnen und Justizsozialarbeiter mit den jeweiligen Schulen und Bildungsträgern zusammen.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 20 der AV vom 10. Juli 2023 (Nds. Rpfl. S. 479)