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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 AJSDJBHAV

Bibliographie

Titel
Bewährungshilfe - fachlicher Schwerpunkt Jugendbewährungshilfe
Redaktionelle Abkürzung
AJSDJBHAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
3335

Der fachliche Schwerpunkt Jugendbewährungshilfe besteht in der Betreuung und Aufsicht von Jugendlichen, Heranwachsenden und jungen Erwachsenen, die der Bewährungshilfe nach dem Jugendgerichtsgesetz unterstellt und nicht älter als 25 Jahre alt sind.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 20 der AV vom 10. Juli 2023 (Nds. Rpfl. S. 479)