Abschnitt 1 AJSDJBHAV
Bibliographie
- Titel
- Bewährungshilfe - fachlicher Schwerpunkt Jugendbewährungshilfe
- Redaktionelle Abkürzung
- AJSDJBHAV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 3335
Der fachliche Schwerpunkt Jugendbewährungshilfe besteht in der Betreuung und Aufsicht von Jugendlichen, Heranwachsenden und jungen Erwachsenen, die der Bewährungshilfe nach dem Jugendgerichtsgesetz unterstellt und nicht älter als 25 Jahre alt sind.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 20 der AV vom 10. Juli 2023 (Nds. Rpfl. S. 479)