Abschnitt 10 AJSDJBHAV
Bibliographie
- Titel
- Bewährungshilfe - fachlicher Schwerpunkt Jugendbewährungshilfe
- Redaktionelle Abkürzung
- AJSDJBHAV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 3335
Die im fachlichen Schwerpunktbereich Jugendbewährungshilfe tätigen Justizsozialarbeiterinnen und Justizsozialarbeiter können im Schriftverkehr in Jugendbewährungsangelegenheiten zusätzlich die Bezeichnung "als Jugendbewährungshelferin" oder "als Jugendbewährungshelfer" verwenden.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 20 der AV vom 10. Juli 2023 (Nds. Rpfl. S. 479)