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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 10 AJSDJBHAV

Bibliographie

Titel
Bewährungshilfe - fachlicher Schwerpunkt Jugendbewährungshilfe
Redaktionelle Abkürzung
AJSDJBHAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
3335

Die im fachlichen Schwerpunktbereich Jugendbewährungshilfe tätigen Justizsozialarbeiterinnen und Justizsozialarbeiter können im Schriftverkehr in Jugendbewährungsangelegenheiten zusätzlich die Bezeichnung "als Jugendbewährungshelferin" oder "als Jugendbewährungshelfer" verwenden.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 20 der AV vom 10. Juli 2023 (Nds. Rpfl. S. 479)