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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 9 AJSDJBHAV

Bibliographie

Titel
Bewährungshilfe - fachlicher Schwerpunkt Jugendbewährungshilfe
Redaktionelle Abkürzung
AJSDJBHAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
3335

Für die Arbeit im fachlichen Schwerpunkt Jugendbewährungshilfe sind besondere Kenntnisse und Erfahrungen notwendig, die regelmäßig erst im Laufe längerer Zeit erworben werden können. Die Arbeit in diesem Schwerpunkt soll deswegen regelmäßig nicht nur kurzfristig erfolgen. Soweit die für die Arbeit im Schwerpunktbereich erforderlichen besonderen Kenntnisse bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern noch nicht bestehen, sollen entsprechende Fortbildungen ermöglicht werden.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 20 der AV vom 10. Juli 2023 (Nds. Rpfl. S. 479)