Abschnitt 9 AJSDJBHAV
Bibliographie
- Titel
- Bewährungshilfe - fachlicher Schwerpunkt Jugendbewährungshilfe
- Redaktionelle Abkürzung
- AJSDJBHAV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 3335
Für die Arbeit im fachlichen Schwerpunkt Jugendbewährungshilfe sind besondere Kenntnisse und Erfahrungen notwendig, die regelmäßig erst im Laufe längerer Zeit erworben werden können. Die Arbeit in diesem Schwerpunkt soll deswegen regelmäßig nicht nur kurzfristig erfolgen. Soweit die für die Arbeit im Schwerpunktbereich erforderlichen besonderen Kenntnisse bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern noch nicht bestehen, sollen entsprechende Fortbildungen ermöglicht werden.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 20 der AV vom 10. Juli 2023 (Nds. Rpfl. S. 479)