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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 11 AJSDJBHAV

Bibliographie

Titel
Bewährungshilfe - fachlicher Schwerpunkt Jugendbewährungshilfe
Redaktionelle Abkürzung
AJSDJBHAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
3335

In großstädtischen Bezirken sollen die im Schwerpunkt Jugendbewährungshilfe tätigen Justizsozialarbeiterinnen und Justizsozialarbeiter überwiegend Aufgaben der Jugendbewährungshilfe wahrnehmen. In ländlichen Bezirken kann die Wahrnehmung des fachlichen Schwerpunktbereichs auch arbeitsanteilig neben anderen Aufgaben erfolgen.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 20 der AV vom 10. Juli 2023 (Nds. Rpfl. S. 479)