Abschnitt 3 AJSDJBHAV
Bibliographie
- Titel
- Bewährungshilfe - fachlicher Schwerpunkt Jugendbewährungshilfe
- Redaktionelle Abkürzung
- AJSDJBHAV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 3335
Sofern die Klientinnen und Klienten noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, arbeiten die Justizsozialarbeiterinnen und Justizsozialarbeiter mit den Personensorgeberechtigten zusammen. Das elterliche Erziehungsrecht aus Artikel 6 Abs. 2 Satz 1 GG ist zu wahren.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 20 der AV vom 10. Juli 2023 (Nds. Rpfl. S. 479)