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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 AJSDJBHAV

Bibliographie

Titel
Bewährungshilfe - fachlicher Schwerpunkt Jugendbewährungshilfe
Redaktionelle Abkürzung
AJSDJBHAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
3335

Sofern die Klientinnen und Klienten noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, arbeiten die Justizsozialarbeiterinnen und Justizsozialarbeiter mit den Personensorgeberechtigten zusammen. Das elterliche Erziehungsrecht aus Artikel 6 Abs. 2 Satz 1 GG ist zu wahren.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 20 der AV vom 10. Juli 2023 (Nds. Rpfl. S. 479)