Abschnitt 15 EB-AVO-GOFAK - Zu § 15
Bibliographie
- Titel
- Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (EB-AVO-GOFAK)
- Amtliche Abkürzung
- EB-AVO-GOFAK
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
15.1
Bei der Individualsportart nach Absatz 10 muss es sich um eine der Sportarten der Gruppe A nach den Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung für das Fach Sport handeln.