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Abschnitt 15 EB-AVO-GOFAK - Zu § 15

Bibliographie

Titel
Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (EB-AVO-GOFAK)
Amtliche Abkürzung
EB-AVO-GOFAK
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

15.1
Bei der Individualsportart nach Absatz 10 muss es sich um eine der Sportarten der Gruppe A nach den Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung für das Fach Sport handeln.