Personalvertretungsgesetz für das Land Niedersachsen (Nds. PersVG).

Bibliographie

Titel
Personalvertretungsgesetz für das Land Niedersachsen (Nds. PersVG).
Amtliche Abkürzung
NPersVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20470020000000

Vom 2. März 1994 (Nds. GVBl. S. 95 - VORIS 20470 02 00 00 000 -) (1)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht§§
Erster Teil
Personalvertretungen
Erstes Kapitel
Allgemeine Vorschriften
Bildung von Personalvertretungen; Geltungsbereich1
Grundsätze der Zusammenarbeit; Neutralität2
Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen3
Beschäftigte4
Bildung von Gruppen5
Dienststelle6
Gemeinsame Dienststelle7
Dienststellenleitung; Vertretung8
Schweigepflicht9
Zweites Kapitel
Personalrat; Personalversammlung
Erster Abschnitt
Wahl und Zusammensetzung des Personalrats
Wahl von Personalräten10
Wahlberechtigung11
Wählbarkeit12
Zahl der Personalratsmitglieder13
Gruppenvertretung14
Verteilung der Sitze auf Frauen und Männer15
Allgemeine Wahlgrundsätze; Gruppenwahl; gemeinsame Wahl16
Wahlvorschläge17
Wahlvorstand18
Aufgaben des Wahlvorstandes19
Schutz der Wahl; Kostenlast der Dienststelle20
Anfechtung der Wahl21
Zweiter Abschnitt
Amtszeit des Personalrats
Zeitpunkt der Personalratswahl; Ende der regelmäßigen Amtszeit22
Vorzeitige Neuwahl des Personalrats23
Ausschluß eines Mitgliedes und Auflösung des Personalrats durch gerichtliche Entscheidung24
Erlöschen der Mitgliedschaft im Personalrat25
Ruhen der Mitgliedschaft im Personalrat; zeitweilige Verhinderung26
Eintritt von Ersatzmitgliedern27
Dritter Abschnitt
Geschäftsführung des Personalrats
Vorsitz28
Einberufung der Personalratssitzungen29
Durchführung der Personalratssitzungen30
Beschlüsse des Personalrats31
Beschlußfassung in gemeinsamen Angelegenheiten und Gruppenangelegenheiten32
Aussetzung von Personalratsbeschlüssen33
Sitzungsniederschrift34
Geschäftsordnung35
Sprechstunden36
Kosten37
Verbot der Entgelterhebung38
Ehrenamtliche Tätigkeit und Freistellung39
Schulungs- und Bildungsveranstaltungen40
Schutzvorschriften41
Vierter Abschnitt
Personalversammlung
Personalversammlung42
Einberufung; Tätigkeitsbericht43
Zeitpunkt44
Befugnisse der Personalversammlung45
Teilnahme der Dienststelle sowie weiterer Personen46
Drittes Kapitel
Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat
Wahl und Zusammensetzung der Stufenvertretungen47
Amtszeit und Geschäftsführung der Stufenvertretungen48
Gesamtpersonalrat49
Viertes Kapitel
Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Bildung; Wahlberechtigung und Wählbarkeit50
Zusammensetzung51
Wahlvorschriften; Amtszeit52
Vorsitz; Geschäftsführung53
Aufgaben und Befugnisse54
Jugend- und Auszubildendenversammlung55
Zusammenarbeit mit dem Personalrat56
Teilnahme der Jugend- und Auszubildendenvertretung an Sitzungen der Stufenvertretungen und des Gesamtpersonalrats 57
Schutzvorschriften für Auszubildende58
Fünftes Kapitel
Beteiligung der Personalvertretung
Erster Abschnitt
Allgemeines
Allgemeine Aufgaben des Personalrats59
Informationsrecht des Personalrats60
Behandlung personenbezogener Unterlagen61
Gemeinsame Besprechungen62
Unzulässige Maßnahmen63
Zweiter Abschnitt
Mitbestimmung
Umfang der Mitbestimmung64
Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen65
Mitbestimmung bei sozialen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen66
Mitbestimmung bei organisatorischen Maßnahmen67
Mitbestimmungsverfahren68
Initiativrecht des Personalrats69
Verfahren bei Nichteinigung70
Einigungsstelle71
Verfahren der Einigungsstelle72
Aufhebung von Entscheidungen der Einigungsstelle73
Vorläufige Regelungen74
Dritter Abschnitt
Andere Formen der Beteiligung
Herstellung des Benehmens75
Verfahren zur Herstellung des Benehmens76
Arbeits- und Gesundheitsschutz77
Dienstvereinbarungen78
Vierter Abschnitt
Beteiligung der Stufenvertretungen und des Gesamtpersonalrats
Zuständigkeit des Personalrats und der Stufenvertretungen79
Zuständigkeit des Gesamtpersonalrats80
Fünfter Abschnitt
Allgemeine Regelungen auf Landesebene
Vereinbarung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften81
Unabdingbarkeit des Personalvertretungsrechts82
Sechstes Kapitel
Gerichtliche Entscheidungen
Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte83
Fachkammern und Fachsenate84
Zweiter Teil
Sondervorschriften
Erstes Kapitel
Grundsatz
Vorschriften für besondere Verwaltungszweige85
Zweites Kapitel
Polizei
Dienststellen; Polizeibezirkspersonalräte; Polizeihauptpersonalrat86
Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte in der Grundausbildung und in der weiteren Ausbildung 87
Drittes Kapitel
Verfassungsschutz
Sonderregelungen88
Viertes Kapitel
Staatliche Hochbauverwaltung
Bildung eines Bezirks- und eines Hauptpersonalrats89
Fünftes Kapitel
Eichverwaltung
Bildung eines Bezirkspersonalrats90
Sechstes Kapitel
Staatliche Forstverwaltung
Bildung von Bezirkspersonalräten und eines Hauptpersonalrats91
Siebentes Kapitel
Öffentliche Schulen und Seminare für die Laufbahnen der Lehrkräfte
Geltungsbereich; Beschäftigte92
Fachgruppen93
Dienststellen94
Schulpersonalvertretungen; Auszubildendenpersonalrat95
Wahlberechtigung96
Wählbarkeit und Nachwahl zum Auszubildendenpersonalrat97
Besondere Zusammensetzung des Wahlvorstandes98
Freistellung von Mitgliedern der Schulpersonalvertretungen und des Auszubildendenpersonalrats99
Personalversammlung100
Beteiligung der Schulpersonalvertretungen101
Zuständigkeit der Schulpersonalvertretung bei beurlaubten Schulleiterinnen, Schulleitern und Lehrkräften102
Ergänzende Regelungen für den Schulpersonalausschuß103
Einigungsstelle104
Achtes Kapitel
Öffentliche Hochschulen
Ausnahmen für bestimmte Beschäftigte; organisatorische Sonderregelungen105
Neuntes Kapitel
Öffentliche Theater und Orchester
Sonderregelungen106
Zehntes Kapitel
Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse
Sonderregelungen107
Elftes Kapitel
Sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts; wirtschaftliche Einrichtungen der öffentlichen Hand
Entsprechende Anwendung des § 73 Abs. 1 und des § 107; Bestellung der Mitglieder der Einigungsstelle108
Einrichtungen mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung109
Vertretung der Beschäftigten bei wirtschaftlichen Einrichtungen der öffentlichen Hand110
Zwölftes Kapitel
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte; Beschäftigte im juristischen Vorbereitungsdienst
Staatsanwaltspersonalvertretungen111
Einigungsstelle112
Gemeinsame Angelegenheiten113
Beschäftigte im juristischen Vorbereitungsdienst114
Dritter Teil
Schluß- und Übergangsvorschriften
Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes115
Verweisung auf andere Gesetze116
Umbildung von Körperschaften und Dienststellen117
Wahlordnung118
Änderung des Niedersächsischen Richtergesetzes119
Änderung des Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetzes120
Übergangsvorschriften für laufende Verfahren und Erklärungen zur Dienststelle121
Übergangsvorschriften für die Amtszeit der gewählten Personalvertretungen und Jugend- und Auszubildendenvertretungen122
Übergangsvorschriften für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte in der Grundausbildung und in der weiteren Ausbildung123
Übergangsvorschriften für Polizeidienststellen und die Landesbereitschaftspolizei124
Erstmalige Wahl der Referendarpersonalräte125
Inkrafttreten126

(1) Red. Anm.:

Nach § 126 tritt dieses Gesetz am 1. April 1994 in Kraft. Abweichend davon tritt § 99 am 1. August 1994 in Kraft.