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  • ab 01.10.2016 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 AnzErstRdErl - Übersendung der Anzeige

Bibliographie

Titel
Erstattung der Anzeigen nach § 80 Abs. 2 SGB IX
Redaktionelle Abkürzung
AnzErstRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20480

4.1 Die Dienststellen übersenden die ausgefüllten Anzeigeformulare in zweifacher Ausfertigung, unverzüglich unmittelbar an das LS - Außenstelle Lüneburg, spätestens jedoch bis zum 31. Januar jeden Jahres. Bei abgewickelten Aufträgen von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen sind die dazugehörigen Rechnungen beizufügen. Außerdem ist je eine Ausfertigung (Anzeigeformular und Verzeichnis) dem Personalrat - bei den Gerichten auch dem Richter- und Präsidialrat -, der Schwerbehindertenvertretung und der oder dem Beauftragten des Arbeitgebers (vgl. § 80 Abs. 2 SGB IX) zuzuleiten.

4.2 Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass Dienststellen, die über weniger als 20 Arbeitsplätze verfügen, das Anzeigeformular in Papierform (siehe Nummer 2.1) ausfüllen müssen, da als Arbeitgeber i. S. des § 71 Abs. 1 SGB IX nicht die einzelnen Dienststellen gelten, sondern jeweils die obersten Landesbehörden mit ihren nachgeordneten Dienststellen (§ 71 Abs. 3 SGB IX).

4.3 Nach § 140 SGB IX können Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen mit der Ausgleichsabgabe verrechnet werden. Anrechenbar ist die auf der Rechnung ausgewiesene Arbeitsleistung zuzüglich der darauf entfallenen Mehrwertsteuer. Sollte Skonto gewährt werden, ist dieser von der Arbeitsleistung, inklusive Mehrwertsteuer, abzuziehen. Der so errechnete Betrag ist in Spalte 8 der Rechnungsaufstellung einzutragen. 50 v. H. dieses Betrages sind auf die Ausgleichsabgabe anrechenbar.

Es wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass in Betracht kommende Rechnungen erfasst werden, damit sie für die Gesamtanzeige berücksichtigt werden können.

4.4 Dienststellen, insbesondere Schulen, die von der Agentur für Arbeit aufgefordert werden, die Anzeige nach § 80 Abs. 2 SGB IX zu erstatten, senden das Anschreiben und die dazugehörigen Unterlagen unausgefüllt an das LS - Außenstelle Lüneburg.

4.5 Dienststellen, die nicht Dienststellen i. S. des NPersVG sind, aber dennoch von der Agentur für Arbeit die CD-ROM erhalten haben, senden diese unter Beifügung des dazugehörigen Anschreibens der Agentur für Arbeit unausgefüllt an das LS - Außenstelle Lüneburg. Auf diesem Schreiben ist neben der Anschrift zu vermerken: "Keine Dienststelle nach dem Nds. Personalvertretungsgesetz."