Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 18.03.1999, Az.: 5 M 4824/98

Bewerberauswahl; Bewertungsmaßstab; Leistungsgrundsatz; Neubescheidungsanspruch eines Konkurrenten; Chancengleichheit; Anspruch auf erneute Auswahlentscheidung

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
18.03.1999
Aktenzeichen
5 M 4824/98
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1999, 15490
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1999:0318.5M4824.98.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Stade 29.09.1998 - 3 B 1022/98

Fundstelle

  • ZBR 1999, 392

Amtlicher Leitsatz

Das Gebot, einer Auswahlentscheidung einen zutreffenden Sachverhalt zugrunde zu legen und allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe zu beachten, gebietet es, im Hinblick auf den Leistungsgrundsatz (Art 33 Abs 2 GG, § 8 NBG (BG ND) und den Grundsatz der Chancengleichheit (Art 3 Abs 1 GG) der Auswahlentscheidung dienstliche Beurteilungen zugrunde zu legen, die einen aktuellen Vergleich der Bewerber hinsichtlich ihrer Leistung, Befähigung und Eignung ermöglichen. Die Frage, ob dies der Fall ist, ist nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles zu beurteilen.

Sind einer Auswahlentscheidung dienstliche Beurteilungen zugrunde gelegt, die einen solchen Vergleich nicht ermöglichen, besteht ein Anspruch auf erneute Auswahlentscheidung nur dann, wenn hinreichend wahrscheinlich ist, daß eine solche erneute Entscheidung zur Auswahl des Bewerbers führen kann. Ob dies der Fall ist, ist ebenfalls unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu entscheiden.