Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 18.03.1999, Az.: 1 K 5337/97

Bebauungsplan; Entwicklungsgebot

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
18.03.1999
Aktenzeichen
1 K 5337/97
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1999, 15488
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1999:0318.1K5337.97.0A

Amtlicher Leitsatz

Ein Bebauungsplan weicht von einem Grundzug des Flächennutzungsplanes ab, wenn er eine uneingeschränkte Verkehrsfläche durch einen Grünzug festsetzt, den der Flächennutzungsplan zur Trennung der Erschließungssysteme und Aufteilung des Erschließungsverkehrs einer größeren Wohnbaufläche darstellt.

Eine Wohnbaufläche, die nur an ein "in der Luft hängendes" Straßenstück angeschlossen ist, ist nicht erschlossen und daher funktionslos.