Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV)

Bibliographie

Titel
Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV)
Amtliche Abkürzung
GOVV
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20220

Vom 29. November 2014 (Nds. GVBl. S. 318 - VORIS 20220 -)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 24. April 2023 (Nds. GVBl. S. 38)

Aufgrund

des § 3 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 und Abs. 5 Satz 2 sowie des § 13 Abs. 2, jeweils auch in Verbindung mit § 14 Abs. 2, des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes (NVwKostG) in der Fassung vom 25. April 2007 (Nds. GVBl. S. 172), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 31. Oktober 2013 (Nds. GVBl. S. 254), im Einvernehmen mit dem Finanzministerium und

des § 3 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 und Abs. 5 Satz 1, des § 4 Abs. 2 und des § 13 Abs. 2, jeweils auch in Verbindung mit § 14 Abs. 2, NVwKostG im Einvernehmen mit dem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

wird verordnet:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Kostenerhebung1
Bemessungsgrundsätze2
Wartezeiten, An- und Abfahrten3
Gebühren bei nicht vorgenommenen Amtshandlungen und nicht erbrachten Leistungen4
Amtshandlungen und Leistungen außerhalb der normalen Arbeitszeit5
Mitwirkung6
Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung7
Anwendung auf Altfälle8
Inkrafttreten9
Übersicht zum KostentarifAnlage