Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 24.10.1990, Az.: 4 L 114/90

Sozialhilfe; Verwaltungsakt; Vergangenheit; Zurücknahme

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
24.10.1990
Aktenzeichen
4 L 114/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 13049
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1990:1024.4L114.90.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Hannover 20.07.1990 - 3 A 149/90

Amtlicher Leitsatz

Im Sozialhilferecht ist auch der 2. Absatz des § 44 SGB X nicht anzuwenden, wenn es dem Hilfesuchenden darum geht, daß ein Verwaltungsakt beseitigt wird, damit er für die Vergangenheit Zahlungen erlangen kann, die durch den Verwaltungsakt versagt worden sind.