Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 30.10.1990, Az.: 4 M 101/90
Sozialhilfe; Ausbildung; Musikhochschule; Konzertexamen; Besondere Härte; Arbeitsstellenmangel; Lebensunterhalt
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 30.10.1990
- Aktenzeichen
- 4 M 101/90
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1990, 13079
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1990:1030.4M101.90.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Stade 03.09.1990 - 1 B 87/90
Rechtsgrundlagen
- § 26 S. 1 BSHG
- § 26 S. 2 BSHG
- § 2 BAföG
Fundstelle
- ND MBl 1991, 128
Amtlicher Leitsatz
1. § 26 S 1 BSHG ist auch anzuwenden auf Auszubildende an Hochschulen für Musik, die zum Konzertexamen zugelassen sind, selbst wenn sie nur noch eine Wochenstunde Unterricht erhalten.
2. Eine besondere Härte iS des § 26 S 2 BSHG liegt nicht schon darin, daß ein Musikstudent (vor dem Konzertexamen) wegen eines Mangels an Arbeitsstellen für Musikpädagogen und an Engagements als Musiker (noch) nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt über den freien Arbeitsmarkt zu verdienen.