Oberlandesgericht Celle
Urt. v. 17.01.2003, Az.: 13 Verg 2/03
Knappe Bemessung des Zeitplans für ein europaweit auszuschreibendes Bauvorhaben durch einen öffentlichen Auftraggeber; Anforderungen an die vorzeitige Gestattung des Zuschlags; Unvermögen der fristgerechten Herstellung der Anlage bei Durchführung des Nachprüfungsverfahrens als Grund für die Gestattung des sofortigen Zuschlags
Bibliographie
- Gericht
- OLG Celle
- Datum
- 17.01.2003
- Aktenzeichen
- 13 Verg 2/03
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 2003, 31326
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGCE:2003:0117.13VERG2.03.0A
Fundstellen
- BauR 2003, 1093 (amtl. Leitsatz)
- EUK 2003, 41
- GK/Bay 2004, 40-43
- KGReport Berlin 2003, 29
- OLGR Düsseldorf 2003, 29
- OLGR Frankfurt 2003, 29
- OLGR Hamm 2003, 29
- OLGR Köln 2003, 29
- OLGReport Gerichtsort 2003, 88-89
- OLGReport Gerichtsort 2003, 29
- VergabeR 2003, 367-368
- ZfBR 2003, 410 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
Ein öffentlicher Auftraggeber, der den Zeitplan für ein europaweit auszuschreibendes Bauvorhaben von vornherein "extrem knapp" bemessen hat, kann seinen Antrag auf Gestattung des sofortigen Zuschlags nicht darauf stützen, daß die zu erstellende Anlage bei der Durchführung des Nachprüfungsverfahrens nicht fristgerecht fertig gestellt werden kann, weshalb er mit erheblichen finanziellen Einbußen zu rechnen habe.