Landgericht Aurich
Urt. v. 26.09.2018, Az.: 2 O 219/18
Erfüllungsverweigerung bei Verkauf einer tragenden Stute
Bibliographie
- Gericht
- LG Aurich
- Datum
- 26.09.2018
- Aktenzeichen
- 2 O 219/18
- Entscheidungsform
- Versäumnisurteil
- Referenz
- WKRS 2018, 74053
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Tenor:
1.) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 09.02.2018 zu bezahlen.
2.) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger nicht anrechenbare außergerichtliche Rechtsanwaltsvergütung in Höhe von 958,19 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit Rechtshängigkeit zu bezahlen.
3.) Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreites.
4.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.