Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhle und dem Lande Niedersachsen
Bibliographie
- Titel
- Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhle und dem Lande Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- Konkordat,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22300070000000
Vom 26. Februar 1965 (Nds. GVBl. S. 191 - VORIS 22300 07 00 00 000 -)
Red. Anm.: Verkündet durch Gesetz vom 1. Juli 1965 (Nds. GVBl. S. 191)
Zuletzt geändert durch Vertrag vom 29. Oktober 1993 (Nds. GVBl. 1994 S. 304)
Red. Anm.: Verkündet durch Gesetz vom 12. Juli 1994 (Nds. GVBl. S. 304)
- Italienische Fassung hier nicht wiedergegeben -
Seine Heiligkeit Papst Paul VI.
und
der Niedersächsische Ministerpräsident,
die in dem Wunsche einig sind, das Verhältnis zwischen der katholischen Kirche und dem Lande Niedersachsen in freundschaftlichem Geiste zu festigen und zu fördern,
haben beschlossen,
eine feierliche Übereinkunft zu treffen, durch die die Rechtslage der katholischen Kirche in Niedersachsen, die sich namentlich aus den fortgeltenden Konkordaten zwischen dem Heiligen Stuhle und dem Freistaate Preußen vom 14. Juni 1929 und dem Deutschen Reich vom 20. Juli 1933 ergibt, fortgebildet und dauernd geregelt wird.
Zu diesem Zwecke hat Seine Heiligkeit zu Ihrem Bevollmächtigten Seine Exzellenz den Hochwürdigsten Herrn Apostolischen Nuntius in Deutschland Dr. Konrad Bafile, Titularerzbischof von Antiochien in Pisidien, ernannt; nach Überreichung seiner für gut und richtig befundenen Vollmacht sind er und der Niedersächsische Ministerpräsident über folgende Artikel übereingekommen: